Hier finden Sie eine umfassende Liste mit weiterführenden Informationen, Links und Quellenangaben zum Thema Bauwerksbuch in Wien.
Die Baupolizei (MA 37) ist die zentrale Behörde für alle Belange rund um das Bauwerksbuch.
Das zentrale, ausführliche Dokument, das die gesetzlichen Anforderungen detailliert erläutert. Es ist die Grundlage für die Erstellung eines rechtskonformen Bauwerksbuchs.
Eine kompakte Liste der häufigsten Fragen und Antworten – ideal für einen schnellen Überblick zu Fristen, Pflichten und befreiten Personen.
Das offizielle Formular zur Registrierung des erstellten Bauwerksbuchs in der behördlichen Bauwerksbuchdatenbank.
Eine zentrale Anlaufstelle der MA 37 mit Links zu vielen relevanten Richtlinien, inklusive eines weiteren Zugangs zu den Erläuterungen und FAQs.
Diese Organisationen bieten praxisnahe Materialien und tiefere Einblicke aus der Perspektive von Experten, die das Bauwerksbuch erstellen.
Eine Version der zentralen Erläuterungen, die über die Wirtschaftskammer verbreitet wird. Sie ist identisch mit dem Dokument der Stadt Wien.
Eine von der WKO veröffentlichte Präsentation, die die vier zentralen Fragen zum Bauwerksbuch beantwortet: Was ist das Bauwerksbuch? Wo ist es gesetzlich geregelt? Bis wann braucht man es? Was passiert bei Nichteinhaltung? Inklusive rechtlicher Konsequenzen (Verwaltungsstrafe bis € 21.000,-, zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung).
Eine praxisnahe Präsentation mit konkreten Checklisten, Prüfintervallen (jährliche Kontrolle durch Bauwerkskontrolleur, vertiefte Untersuchung alle 10 Jahre durch Fachmann), einem Musterprotokoll der Erstüberprüfung sowie organisatorischen To-Dos für Hausverwalter (Digitalisierung, Ressourcen, Schulungen, Fristenbuch).
Eine technische Präsentation zu den Grundlagen des Bauwerksbuchs, dem Inhalt, der Zuständigkeit, der Definition des Bauwerks, der Erstprüfung und wiederkehrenden Prüfungen (in der Regel alle 10 Jahre), dem zeitlichen Ablauf der Erstellung sowie praktischen Beispielen. Enthält auch eine Berechnung der erforderlichen Bauwerksbücher pro Woche bis zu den Stichtagen (ca. 400 pro Woche bis Ende 2027).
Eine ältere, aber grundlegende Erläuterung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, NÖ und Bgld in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Gerichtssachverständigen und abgestimmt mit der MA 37 – Baupolizei. Die Fassung vom 16.02.2016 basiert auf der Bauordnungsnovelle 2014 (LGBl 25/2014, kundgemacht am 15.07.2014, in Kraft seit 15.10.2014). Sie enthält detaillierte Informationen zu: zu prüfenden Bauteilen (mit Anhang A), erforderlichen Qualifikationen (Bauwerkskontrolleur vs. Fachmann), Vorgangsweise bei der Erstellung, Stichprobenmethodik und Abgrenzung zur ÖNORM B 1300.
Diese Quellen bieten Hintergrundwissen, praktische Tipps und Einblicke in die Umsetzung.
Eine Initiative, die eine Kurzzusammenfassung des Gesetzes, die wichtigsten Stichtage und benötigten Bestätigungen bietet. Bietet auch ein Handout zum Download an.
Ein ausführlicher Zeitungsartikel, der die neue Vorschrift verständlich erklärt, Fristen nennt und mit einem Experten über Kosten und Konsequenzen spricht.
Ein Fachartikel, der speziell auf die Pflichten und Haftungen von Immobilienverwaltern im Zusammenhang mit dem Bauwerksbuch eingeht – inklusive moderner Ansätze wie Drohnen.